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Editorial: Vers une bibliothèque contemporaine – Bibliotheken als Mikrokosmos eines zeitgemässen Verhältnisses zwischen Staat und Zivilgesellschaft

Published onApr 11, 2022
Editorial: Vers une bibliothèque contemporaine – Bibliotheken als Mikrokosmos eines zeitgemässen Verhältnisses zwischen Staat und Zivilgesellschaft
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Mit dieser Thematik greift 027.7 ein heisses Eisen auf. Das Verhältnis zwischen Bibliotheken und ihren Nutzer:innen ist keineswegs einfach und von Harmonie geprägt – und zwar nicht unbedingt in Hinblick auf die Frage, ob die Bibliothek in ausreichendem Masse nutzer:innen- und serviceorientiert ist, sondern bezüglich des Komplexes von Regelentwicklung, -design und -durchsetzung. Mit der ‚Negativität‘, die diesem Komplex gewöhnlich anhaftet, dürfte zusammenhängen, dass das Verhältnis zwischen Bibliotheken und ihren Nutzer:innen in dieser Hinsicht äusserst selten in den bibliothekswissenschaftlichen Blick genommen wird, und wenn, dann mit einem eher herkömmlichen Fokus auf Service und Dienstleistung (Hobohm & Müller, 2003; Fühles-Ubach, 2012). Denn wer setzt sich schon gerne mit Unangenehmem auseinander? – Wir! Nun, natürlich nicht gerne, aber doch in der Hoffnung, eine ergebnisoffene Diskussion und vielleicht sogar auch einen Umdenkprozess anzustossen. Denn letztlich geht es auch hier im Kern darum, die Wünsche, Bedürfnisse und Zwänge, die das Handeln von Bibliotheksmitarbeiter:innen und Nutzer:innen bestimmen, zur Kenntnis und ernst zu nehmen. Und weiter geht es darum, eingespielte Handlungs- und Reaktionsmuster zu überwinden und neue Gestaltungsweisen zu entwickeln. Wie das in etwa aussehen könnte, lässt sich anhand von zwei Beispiele vor Augen führen:

Traditionell haben Nutzer:innen den Status von Besucher:innen, Gästen oder Kund:innen einer Bibliothek. In diesem Rahmen ist eine der Aufgaben von Bibliotheksmitarbeiter:innen, dafür Sorge zu tragen, dass die Bibliotheksbestände von den Nutzer:innen pfleglich behandelt und nicht entwendet werden. Das Verhältnis zwischen Mitarbeiter:innen und Nutzer:innen ist somit in dieser Hinsicht eines zwischen Kontrollierenden und Kontrollierten. Das Konzept der Open Library, das Maria Klupp in ihrem Beitrag zu diesem Heft analysiert, verändert demgegenüber die Form der Bibliotheksnutzung so tiefgreifend, dass die Kontrollfunktionen in der bisherigen Form nicht mehr verfolgt werden müssen. Denn, indem Nutzer:innen der Zugang zur Bibliothek unabhängig von Öffnungszeiten und Personal vor Ort gewährt wird und ihnen auf diese Weise Verfügungsgewalt und Verantwortung in weitaus grösserem Umfang als bisher übertragen wird, sind sie nicht mehr Gäste oder Besucher:innen der Bibliothek, sondern sie werden selbst zu Hüter:innen der Schätze dieses Ortes. Mit diesen psychosozialen Mechanismen dürfte es zusammenhängen, dass Bibliotheken, die das Prinzip ‚Open Library‘ praktizieren, keine Zunahme an Diebstählen oder Vandalismus verzeichnen. Um es dialektisch zu formulieren: Mehr ist hier also weniger. Ein Mehr an Selbstverantwortung und Selbstgestaltung, das den Nutzer:innen übertragen wird, ermöglicht ein Weniger an Kontrolle vonseiten der Mitarbeiter:innen.

Um noch ein weiteres Beispiel zu geben: Beate Kutschke erörtert in ihrem Beitrag das verwaltungsgerichtliche Urteil, dem gemäss es in Deutschland recht- und verhältnismässig sein soll, dass eine Nutzerin 1000 € Mahngebühren (insgesamt 2250 € Mahn- und Verwaltungsgebühren) dafür entrichten muss, die Verlängerung von 50 entliehenen Medien über mehrere Monate versäumt zu haben. Kutschke argumentiert, dass in der Regel weitaus niedrigere ‚Strafgebühren‘ – zum Beispiel 2,50 € für eine Leihfristüberschreitung – als ein ausreichendes ‚Druckmittel‘ angesehen werden, säumige Nutzer:innen zur Durchführung eines ‚Klicks‘ in ihrem Benutzerkonto anzuhalten (der ‚Klick‘ verlängert alle entliehenen Medien gemeinsam unabhängig von ihrer Anzahl).

Das Verfahren, Nutzer:innen, die – häufig aufgrund marginaler Ursachen wie Urlaub – wochenlang den Klick in ihrem Bibliothekskonto nicht nachholen, mit drakonischen Strafen zu bedrohen, und die gerichtliche Entscheidung, dies gut zu heissen, erinnert an eine kleine Abhandlung, die ein anonymer Autor in London im Jahre 1701 veröffentlichte. Er plädierte hierin dafür, die Abschreckung durch eine Verschärfung des gesetzlichen Strafmasses für Diebstahl oder Raub – damals die Hinrichtung durch Erhängen oder die Versklavung mittels Deportation in die damaligen Kolonien, zunächst Nordamerika, ab 1787 dann Australien – durch vorhergehende öffentliche Folter zu erhöhen (J. R., 1701). Der Autor war offensichtlich verzweifelt. Die damalige Londoner Stadtverwaltung bekam das Problem, dass viele Einwohner:innen der Stadt versuchten, dem Pauperismus als Folge der im ausgehenden 17. Jahrhundert in England angelaufenen Industrialisierung zu entkommen, indem sie – häufig organisiert – Taschendiebstähle, Raubüberfälle und Einbrüche verübten, einfach nicht in den Griff. (John Gays und Johann Christoph Pepuschs nicht nur im 18. Jahrhundert überaus erfolgreiche Beggar’s Opera brachte diese Zusammenhänge auf die Musiktheaterbühne.) Darauf, dass ein Sozialsystem, das Menschen in wirtschaftlicher Not staatliche Leistungen zur Bestreitung ihres Unterhalts gewährt, das Problem von Raub und Diebstahl effektiv mindern könnte, kam man damals nicht.

Ähnlich könnte – so die Vision in diesem Editorial – heute auch mit den Mahngebühren umgegangen werden. Statt fristgemässe Verlängerungen der entliehenen Medien mit Mahngebühren durchsetzen zu wollen, könnte ein im Hintergrund vom Ausleihsystem durchgeführtes Aktivitätsmonitoring Leihfristen, Verlängerungspflichten und Mahngebühren weitestgehend ersetzen. Solange das ‚Monitoringsystem‘ registriert, dass die Nutzer:innen aktiv sind, das heisst in die Bibliothek gehen, Bücher entleihen oder Bücher zurückbringen, kann die Bibliothek davon ausgehen, dass die Nutzer:innen zumindest weder verstorben, noch sich ins Ausland ‚abgesetzt haben‘ und die entliehenen Medien somit weiterhin in den häuslichen Regalen der Nutzer:innen stehen. Die Bereitstellung von elektronischen Ressourcen wie E-books und Digitalisaten zum Download sowie kostenfreier Buchscanner senkt die Ausleihrate von Medien (und damit das Risiko von Fristüberschreitungen und Mahngebühren). Mehr – also mehr Service – führt auch hier zu weniger: nämlich zu weniger Stress, Kontrolle und Konflikten. Alle diese Massnahmen liegen jenseits der Logik, Menschen durch Zwang dazu zu bringen, sich einem vorgegebenen Regelsystem unterzuordnen.

Und natürlich sollte das Regelsystem, welche Ausgestaltung es auch haben mag – als Zwangssystem oder als Ermöglichungsfeld –, möglichst so gemacht sein, dass es, wie Bernd Juraschko in seinem Beitrag zeigt, in sich stimmig ist und funktioniert. Die Mitarbeiter:innen, die die Benutzungsregelungen machen, und die Justiziariate, die sie überprüfen und absegnen, sind hier gefordert, nicht darauf zu vertrauen, dass das, was seit langem praktiziert wird, deshalb auch gut ist. Das Beispiel aus London um 1700 führt die Notwendigkeit vor Augen, selbst und selbstbewusst nach guten Lösungen zu suchen. Vertrauen in Tradition ist fehl am Platze (wenn nicht gar „intellektuelle Faulheit“, wie der polnische Philosoph Stanisław Brzozowski zu Bedenken gegeben haben soll).

Ein weiteres Mittel für ein gelingendes Verhältnis zwischen Mitarbeiter:innen und Nutzer:innen könnte mehr Wissen voneinander sein. Die Nutzer:innen wissen in der Regel nicht, welchen Zwängen Mitarbeiter:innen im hierarchischen System der öffentlichen und/oder wissenschaftlichen Bibliothek unterworfen sind. Sie können nicht ahnen, welche Folgen öffentlich gemachte Vorschläge oder Kritik für die Mitarbeiter:innen jeweils haben. Die Bibliotheksmitarbeiter:innen kennen wiederum die Arbeitsgewohnheiten und die von den Nutzer:innen zu bewältigenden Herausforderungen kaum. Sie treffen in der Bibliothek auf Nutzer:innen, die gemütlich in Büchern schmökern, Kaffee trinken, mit Bekannten plauschen oder auf ihrem Arbeitstisch eine Schlafpause einlegen. Dass viele Nutzer:innen, gerade diejenigen von wissenschaftlichen Bibliotheken, weitaus mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten – regelmässig auch am Wochenende, an Feiertagen und im Urlaub – ahnen sie nicht.

Zu einem besseren gegenseitigen Verständnis benötigen wir vielleicht auch eine andere Kommunikationskultur, die nicht regelmässig darin mündet, dass Veränderungsvorschläge und die Äusserung von Unzufriedenheit vonseiten der Nutzer:innen als niedermachende Kritik und Eindringen in die Macht- und Handlungssphäre der Bibliothek empfunden und abgewehrt werden. Ein desideratum – jedenfalls in den Bibliotheken, die die Verfasserin dieses Editorials frequentiert – wäre eine Variante von Willkommenskultur: eine Kultur, die Veränderungen und Veränderungsanregungen als willkommene Impulse aufnimmt.

***

Von dieser Perspektive aus betrachtet ist das Thema dieses Heftes gar nicht so unerfreulich, wie es auf den ersten Blick erscheint. Aber: geht es nicht ein bisschen ‚kleiner‘? Muss das Verhältnis zwischen Bibliotheken und ihren Nutzer:innen unbedingt zu einem zwischen Staat und Zivilgesellschaft hochstilisiert werden?! Muss nicht, aber sollte es. Denn erst dann, wenn das Verhältnis zwischen Bibliotheken und ihren Nutzer:innen als mehr als nur schnöde ‚Orga‘ begriffen wird (die man in Deutschland übrigens gerne den geringer bezahlten Mitarbeiter:innen in den Vor- und Geschäftszimmern überlässt), kann es auch ernst genommen werden. Es geht also nicht nur um ‚Orga‘; es geht ums ‚Ganze‘. ‚Der Mikrokosmos ist der Makrokosmos‘ (ähnlich wie in den 1960er und 70er Jahren das Private das Politische war). Wenn es uns gelingt, auf den ‚unteren‘ gesellschaftlichen Ebenen wie zum Beispiel dem Mikrokosmos ‚Bibliothek‘ ein konstruktives Verhältnis zwischen Institution und usern (im weitesten Sinn) herzustellen, haben wir ein Muster für ein ebensolches Verhältnis auf den ‚höheren‘ Ebenen.

Zu den einzelnen Beiträgen:

Maria Klupp beschreibt in ihrem Beitrag die Veränderungen, die das Konzept ‚Open Library‘ für die Gestaltung des Bibliothek-Nutzer:innen-Verhältnisses mit sich bringt. Als Kommunikationstrainerin/Coach, die regelmässig Bibliothekspersonal schult, nimmt sie die Herausforderungen in den Blick, die das Konzept ‚Open Library‘ an das Bibliothekspersonal stellt.

Das Verhältnis zwischen Bibliothek(smitarbeiter:innen) und Nutzer:innen ist nicht nur ein Effekt der sozialen Interaktion, sondern wird auch durch schriftlich fixierte Regelungen konstituiert. Bernd Juraschko beschreibt dementsprechend aus der Perspektive des Justiziars an einer Hochschule, wie Bibliotheksregelungen gestaltet sein sollten, damit die Interaktion zwischen Bibliothekspersonal und Nutzer:innen gelingt.

Beate Kutschke repräsentiert die Perspektive der Nutzerin. Sie reflektiert die Resultate und Einsichten, die sie zusammen mit Reinhard Altenhöner im Rahmen einer Prüfung bestehender Benutzungsregelungen an der Staatsbibliothek zu Berlin gewonnen hat. Ihr Beitrag wirbt für eine kritische Auseinandersetzung mit der Zweck- und Verhältnismässigkeit etablierter Bibliotheksregelungen.

Noch ein Wort zum Stil: Die Wahl zwischen dem generischen Maskulinum und gendersensibler Sprache wurde den Verfasser:innen der Beiträge überlassen.

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