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Un/Doing Classification: Bibliothekarische Klassifikationssysteme zwischen Universalitätsanspruch und reduktionistischer Wissensorganisation

Published onSep 12, 2022
Un/Doing Classification: Bibliothekarische Klassifikationssysteme zwischen Universalitätsanspruch und reduktionistischer Wissensorganisation
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Abstract

Der multiperspektivische Beitrag analysiert mit einem intersektionalen und qualitativen Ansatz diskriminierende Begriffe, Auslassungen und implizit abwertende Strukturen bibliothekarischer Klassifikationen des Globalen Nordens. Am Beispiel der Regensburger Verbundklassifikation (RVK) werden rassistische und sexistische Schnitt- sowie Leerstellen in der Repräsentation queerer Lebens-, Liebes- und Lustentwürfe aufgezeigt. Mögliche Lösungen unter Einbeziehung der Communitys runden den Beitrag ab.

Adopting an intersectional and qualitative approach, this multi-perspective contribution analyzes discriminatory terms, omissions, and (implicitly) pejorative structures of library classifications of the Global North. Exemplified by the Regensburger Verbundklassifikation (Regensburg Union Classification, RVK), racist and sexist intersections as well as voids in the representation of queer lifestyles, love, and lust are highlighted. Possible solutions that may also contribute to the empowerment of marginalized communities round off the paper.


A. Einleitung: Doing Classification

Was sichtbar und sagbar ist, wird stetig verhandelt, weil die Bedingungen des Nennens geographisch und historisch verankert sind. Damit sind Begriffe grundsätzlich immer politisch, was beispielsweise an der Verwendungsgeschichte des Wortes „Fräulein“ in Deutschland gut nachvollzogen werden kann. 1972 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern (BMI) einen Erlass, der die Abschaffung der Bezeichnung „Fräulein“ und stattdessen die Anrede erwachsener weiblicher Personen mit „Frau“ empfahl (vgl. Wikipedia sub voce Fräulein). Auf die Frage aber, warum kein bundeseinheitlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen wurde, ist eine Antwort aus dem BMI erhellend:

Da die Anredeform dem Bereich der Sitte und des gesellschaftlichen Lebens angehört, eignet sie sich nicht für eine gesetzliche Regelung. Lediglich für den behördlichen Verkehr können Regelungen getroffen werden. […] Im übrigen gehe ich davon aus, daß mein Rundschreiben über den behördlichen Bereich hinaus eine Rückwirkung in den gesellschaftlichen Bereich haben wird. (BArch, B 106/86096, Bd 1, GZ. V II 9 - 126 101/1 Re.) (Schenke, 2012)

Anredeformen und andere Personenbezeichnungen haben eine reale Wirkung auf die Wahrnehmung der bezeichneten Personen in der Gesellschaft und somit Konsequenzen für die Art und Weise, wie diese sich in ihr bewegen. Das gilt besonders für diskriminierende Bezeichnungen. Unabhängig von der Intention schafft eine sprechende Person durch eine Sprachhandlung eine bestimmte Vorstellung von ‚Wirklichkeit‘ (vgl. Hornscheidt & Nduka-Agwu, 2013, pp. 29-34). Dabei kann Sprache ein Instrument der Gewalt- und Machtausübung sein, wie die afroamerikanische Schriftstellerin Toni Morrison (1931– 2019) in ihrer Rede zum Erhalt des Literaturnobelpreises 1993 in einem eindrücklichen Bild vermittelte (vgl. grundlegend Kuch, Krämer, & Herrmann, 2015; Arndt & Ofuatey-Alazard, 2011; Butler, 1998). Heute werden nicht nur patriarchale und männliche Hegemonien in Frage gestellt, sondern zusätzlich die Auswirkungen der imperialistischen, rassistischen, euro- und ethnozentrischen, christlichen und heteronormativen Weltsichten Europas. Damit rückt die Auseinandersetzung mit Narrativen zu und Repräsentationen von ‚kulturellen Differenzen‘ in den Fokus. In diesem Zusammenhang steht die Analyse der Mechanismen des Otherings1 und der determinierenden, normativen Effekte solcher Ausgrenzungen im Mittelpunkt, sowie die Gewalt, die mit der (De)Klassifikation ‚anderer Normen‘ als abweichend in Relation zur ‚eigenen Norm‘ einhergeht.

Auch wenn rassistische Diskriminierungen in Deutschland durch das Grundgesetz verboten sind, gilt das für rassistisch beleidigende Fremdbezeichnungen wie zum Beispiel das N-Wort nicht. Umso wichtiger ist die kontinuierliche, kritische Auseinandersetzung mit der Kategorisierung und der Hierarchisierung von „Menschensorten“ (Hirschauer, 2014) und Formen menschlicher Interaktion, um epistemische Gewalt zu verringern oder gar zu verhindern. Wie aber kann eine Kritik von Rassismus und anderen Diskriminierungsdimensionen aussehen? Die Wissenschaftlerin Susan Arndt appelliert an uns, sich verantwortungsvoll an der Diskussion zu beteiligen, auch indem wir anerkennen, dass es sich um sehr komplexe, historisch gewachsene Strukturen handelt, in denen wir sozialisiert werden und die uns prägen:

Es stimmt nicht, dass es nur ein kurzer Schritt von Wörter[n] zu Taten ist. Wörter sind Taten. Deswegen ist jedes Hoffieren [sic] rassistischer Wörter auch ein Scheitern an den Herausforderungen, vor denen Europa steht. Sich ihnen produktiv zu stellen wird von einem sicher profitieren: Verantwortungsübernahme für historische Prozesse und deren Zukunft im Jetzt. (Arndt, 2017, p. 44)

In diesem Sinne haben sich die Autor*innen dieses Beitrags – Bibliothekar*innen und Wissenschaftler*innen – im Rahmen des Denklabors „Critical Library Perspectives“ in wöchentlichen Online-Treffen näher mit diskriminierenden Begriffen, Auslassungen und implizit abwertenden Strukturen in bibliothekarischen Klassifikationsschemata befasst.2 Ein multiperspektivischer Zugang berücksichtigt dabei die jeweiligen fachlichen Hintergründe und Herangehensweisen der Autor*innen (Archäologie, Bibliotheks- und Informationswissenschaften, Filmwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Linguistik). Vor dem inhaltlichen Einstieg möchten die Autor*innen erwähnen, dass sie sich ihrer durchaus privilegierten Positionen bewusst sind, beispielsweise verfügen alle über einen ‚westlichen‘ universitären Abschluss, sind teilweise in universitären und ausseruniversitären Infrastrukturen verankert und werden weitgehend als weiss3 und ‚cis‘4 gelesen. In Anlehnung an den oben zitierten Appell von Susan Arndt möchten sie jedoch einen Beitrag zur Sichtbarmachung von Machtstrukturen und Unterdrückungsmechanismen in der Wissenschaft und ihren ‚Hilfsmitteln‘ leisten und so eine weitreichende Auseinandersetzung mit dem Thema anstossen. Zu diesen ‚Hilfsmitteln‘ gehören Wissensorganisationssysteme wie bibliothekarische Klassifikationen, die Gegenstand dieses Beitrags sind.

Abb.: Bild eines Online-Treffens des Teams (2022-06-24, 09:30)

Klassifikationen als sozial konstruierte Kategorien

Bibliothekarische Klassifikationen sind nicht neutral oder statisch, sondern werden durch Differenzierungspraktiken bibliothekarischer und wissenschaftlicher Akteur*innen – überwiegend aus dem Globalen Norden – in einem wechselseitigen Prozess kollektiv hergestellt. Sie sind kulturell geformt, standortgebunden und somit Produkte performativer Handlungen und ‚westlicher‘ Diskurse, die nicht als objektive Gegebenheiten zu verstehen sind, sondern als konstruierte ‚Wirklichkeiten‘. In diesen verdichten sich Zuschreibung und Darstellung in sozialen Interaktionen komplementär. Zugleich haben sie einen Anteil an der Konstruktion und Reproduktion vielfältiger gesellschaftlicher Ungleichheiten und Machtverhältnisse. In bibliothekarischen Klassifikationen haben sich Grenzziehungen und Konstruktionen als Ergebnis sozialer Interaktionen ‚eingeschrieben‘ (instruktiv für diese Überlegungen: Müller, 2003). Angelehnt an das Konzept des „doing gender5, das sich analytisch in „Zuweisung“ und „Darstellung“ trennen lässt (West & Zimmerman, 1991; Hirschauer, 1989, pp. 103-105), wird in diesem Beitrag – ausgehend von den Forschungen zu Geschlechterverhältnissen und zur Intersektionalität – von ‚doing classification‘ gesprochen. Die Flexibilität des Konzepts erlaubt es, verschiedene Perspektiven auf bibliothekarische Klassifikationen zusammenzuführen und Veränderungen dieser Klassifikationen zu ermöglichen.

Grundsätzlich beruhen Klassifikationen auf dem menschlichen Bedürfnis nach Kategorisierungen, welche die Komplexität sozialer ‚Realitäten‘ reduzieren und Interaktionen vermeintlich einfacher organisieren (vgl. Ridgeway, 2001, p. 253). Ausserdem beziehen sich diese Kategorisierungen aufeinander (Relationalität). Handelt es sich um Kategorisierungen von Menschen, Lebensformen oder sozialen Aspekten, geht es häufig jedoch nicht nur um die Feststellung von Unterschieden, sondern auch um eine Legitimierung von Ungleichbehandlungen (vgl. in Anlehnung an Müller, 2003, pp. 98-101). Bibliothekarische Klassifikationssysteme basieren auf denselben dominanten Bewertungsmassstäben und Exklusionsmechanismen wie soziale Hierarchien und die Marginalisierung, welche diese zur Folge haben. Um deutlicher herauszustellen, wie genau Differenz in Klassifikationssystemen hergestellt wird und wie sie soziale Ungleichbehandlungen zementieren, analysieren wir zwei Fallbeispiele, die unter anderem verschränkte Diskriminierungsdimensionen beinhalten: Das erste ist die Fremdbezeichnung ‚Zig_er/Zig_in‘6 und seine historische Kontextualisierung, das zweite bezieht sich auf die Darstellung queerer Lebens-, Liebes- und Lustentwürfe sowie die Klassifikation von Pornographie. Denn insbesondere die Queer-Theorie kritisiert die Praxis des Klassifizierens, die der Idee einer fluiden, nicht festgeschriebenen Identität zuwiderläuft; so schreibt Patrick Keilty: „[T]he consolidation of queer subjects into discernable categories necessarily normalizes the phenomenon, no longer rendering it queer“ (Keilty, 2009, p. 243). Als Untersuchungsobjekt dient die Regensburger Verbundklassifikation (RVK), die in vielen Bibliotheken zur Ordnung und Aufstellung von Beständen im Freihandbereich verwendet wird (Häusler & Werr, 2018). Allerdings werden punktuell auch andere Systeme (wie die DDC und BK) berücksichtigt, um die grundsätzliche Problematik dieser Klassifikationen zu veranschaulichen. Dafür skizzieren wir zunächst die Ausschlussmechanismen in der Klassifikation von Bibliotheksbeständen, um nach Analyse der Fallbeispiele Lösungsmöglichkeiten zur Diskussion zu stellen.

Ausschlussmechanismen in der Klassifikation von Bibliotheksbeständen

Mithilfe von Klassifikationen versuchen Bibliotheken ihre Medien in thematisch sortierte Gruppen zu ordnen, nicht zuletzt um ihren Nutzer*innen einen Überblick über das Publikationsaufkommen zu einem bestimmten Thema zu liefern. Klassifikationen, vor allem diejenigen, die einen Universalanspruch erheben, sind komplexe Strukturen, die aufgrund ihres thematischen Umfangs und ihrer Verbreitung in verschiedenen Einrichtungen über Jahre aufgebaut, gepflegt und aktualisiert werden. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft führen zur Notwendigkeit von Aktualisierungsarbeiten (Gantert, 2016, p. 203). Ebenso beeinflusst die Gesellschaft den Aufbau, die Struktur und die Benennung der Klassen (Olson, 2017, p. 4204). So gesehen sind Klassifikationen Zeuginnen ihrer Zeit und mit kulturellem Erbe sowie (Vor)Urteilen behaftet (Foskett, 1970). Dieses Problem betrifft im Übrigen nicht allein Klassifikationen in Informationsinfrastrukturen: Geoffrey C. Bowker und Susan Leigh Star machen zum Beispiel auf Probleme in den Klassifikationen aus dem medizinischen Bereich aufmerksam, wie das WHO-Klassifikationssystem für Krankheiten, oder in Systematiken von Aufgaben für das medizinische Personal in Krankenhäusern (Bowker & Star, 1999). Dabei gehen sie auch auf das Problem von Auslassungen in den Klassifikationen ein, wodurch manche Aspekte der medizinischen Betreuung in diesen Einrichtungen marginalisiert oder nicht berücksichtigt werden. Dadurch berühren sie einen wichtigen Aspekt von Klassifikationen: In ihrem Grundsatz haben diese zwar die Aufgabe, das vorhandene Wissen thematisch zu strukturieren und zu ordnen, es wird aber oft übersehen, dass sie auch verdrängen und ausgrenzen können.

Ein besonders anschauliches Beispiel dafür ist die Klassifizierung von Religionen in der Dewey Decimal Classification (DDC), die im angloamerikanischen Raum weit verbreitet ist, in der Klassengruppe 200. Die Gruppe 200-219 bezeichnet hier Religion im Allgemeinen, die Gruppen 220-229 sind der Bibel und 230-289 dem Christentum gewidmet. Alle übrigen Religionen finden Platz in den Gruppen 290-299. Einer der Gründe für dieses Ungleichgewicht ist in der Geschichte der DDC zu finden, ein anderer in dem Publikationsaufkommen über das Christentum. Eine 2018 anhand der Daten in WorldCat durchgeführte Analyse zeigte, dass 65 % der Publikationen mit einer Stelle aus dem 200er-Bereich der Klasse ‚Christentum‘ zugeordnet wurde, was fast genau dem Anteil der Gruppen für diese Religion in der DDC entspricht (allerdings war der Islam unterrepräsentiert – während der Anteil der Klassen nur 0,9 % beträgt, lag der Anteil der Publikationen bei 5 %) (Fox, 2019)

Die meisten Klassifikationen werden nicht idealtypisch für alle theoretisch möglichen Varianten aufgebaut, sondern basieren auf einem (durchaus berechtigten) pragmatischen Prinzip des Publikationsaufkommens, das sogenannte literary warrant. Es gibt aber auch andere Herangehensweisen, die im Laufe des 20. und seit Beginn des 21. Jahrhunderts vorgeschlagen wurden (Barité, 2018). Im Kontext des vorliegenden Beitrags ist das cultural warrant besonders interessant, das auf die hier zugrunde liegende soziokulturelle Bedingtheit von Klassifikationen verweist. Dabei ist festzuhalten, dass diese raumzeitliche Konditionierung vor allem in ‚universellen‘ Klassifikationssystemen ihre volle Problematik entfaltet, da hier – trotz vermeintlicher Neutralität – die Kriterien von einer ‚Kultur‘ festgelegt werden, was zur Marginalisierung und sogar zum Ausschluss anderer führen kann. Daher ist es notwendig, das vorhandene Wissen über kulturelle, geographische und sprachliche Grenzen hinaus zu integrieren, wenn das Ziel tatsächlich eine zeit- und ortsunabhängige Nutzung von Klassifikationen sein soll (Beghtol, 2002). Dieser Grundsatz sollte es auch möglich machen, diskriminierende, sexistische und/oder abwertende Sprachformen bei der Auswahl und Formalisierung von Erschliessungsbegriffen zu vermeiden.

Selbstverständlich darf in dieser Auseinandersetzung die Frage nicht unberücksichtigt bleiben, inwiefern der Anspruch der Universalität eines Klassifikationssystems überhaupt haltbar ist. Immerhin müsste die richtige Schlussfolgerung aus der Erkenntnis, dass Konzepte nur sehr schwer vollständig von einem kulturellen Kontext in einen anderen übersetzt werden können, lauten, dass es keine unvoreingenommene Wissensorganisation geben kann, dass also stets eine Form von bias (Vorurteil) einkalkuliert werden muss. Allerdings muss das Eingeständnis der Subjektivität dieser Systeme nicht notwendigerweise einem Qualitätsverlust gleichkommen. Es wäre sogar viel ehrlicher diese von vornherein als konstitutives Merkmal zu begreifen und entsprechend zu kommunizieren. Mit einem klaren Bekenntnis zu einem ethical warrant (Beghtol, 2002) könnte diese ‚Voreingenommenheit‘ politisch legitimiert und für mehr Inklusion und Vielfalt in Klassifikationsschemata fruchtbar gemacht werden (Martinez & Chavez, 2013, p. 25).

Die Regensburger Verbundklassifikation

Die Regensburger Verbundklassifikation ist eine monohierarchische „Reader Interest Classification“, „die Klassenbildung aus dem Blickwinkel der Wissenschaft bzw. der Benutzererwartung“ verfolgt (Häusler & Werr, 2018, p. 132). Das hat Konsequenzen für den Aufbau der Klassifikation, da manche Stellen in unterschiedlichen Fachsystematiken sozusagen doppelt vorkommen können, weil sie in verschiedenen Fächern gleich relevant sind. Insgesamt besteht die RVK aus 34 Hauptklassen (Fachsystematiken), die einen universellen Charakter beanspruchen und das ganze Fächerspektrum deutscher Universitäten abbilden. Die jeweiligen Fachsystematiken sind jedoch unterschiedlich tief gegliedert. Die Struktur der unteren Ebenen bietet dabei eine gute Erweiterungsmöglichkeit, das heisst, das Potenzial zu einer weiteren Ausdifferenzierung verschiedener Stellen ist durchaus vorhanden. Diese unterschiedliche Gliederungstiefe liegt zum Teil in der Entstehungsgeschichte der RVK begründet. Die Systematik wurde in den 1960er Jahren an der und für die Universitätsbibliothek Regensburg als Aufstellungssystematik entwickelt. Im Laufe der Jahre wurde sie von vielen anderen, zunächst bayerischen Bibliotheken übernommen. Im Zuge der Erweiterung wurden auch die Perspektiven der neuen Einrichtungen und ihre spezifischen Bedarfe aufgenommen und die RVK entsprechend angepasst. Inzwischen gehören zahlreiche deutsche, aber auch schweizerische, österreichische, italienische und liechtensteinische Bibliotheken zu ihrem Anwenderinnen-Kreis, was die RVK zu einer der am meisten verbreiteten Klassifikationen im deutschsprachigen Raum macht.

Die RVK wird stetig erweitert und aktualisiert. Zum einen erfolgen die Anpassungen aufgrund des Beitritts weiterer Mitglieder zum Bibliotheksverbund, wie zum Beispiel der bayerischen Fachhochschulbibliotheken in den 1980er Jahren oder auch vieler Bibliotheken aus den Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in den 1990er Jahren, die zahlreiche Anpassungen und Korrekturen zur Folge hatten (Lorenz, 2017). Auch Veränderungen in den jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen werden in der RVK abgebildet, wie Peter Blume für die Philologien exemplifiziert hat (Blume, 2015). Darüber hinaus beeinflussen die Weiterentwicklung der Klassifikation auch „öffentliche Diskussionen wie Fragen nach geschlechtsneutralen Bezeichnungen (zum Beispiel Lehrer, Lehrerin, Lehrkraft, Lehrpersonal) beziehungsweise nach gesellschaftlich als korrekt empfundenen Bezeichnungen (beispielsweise Kleinwuchs statt Zwergwuchs)“ (Lorenz, 2017, p. 3).7 Beispielhaft dafür kann der Beschluss des RVK-Beirats vom November 2021 genannt werden, in dem die Einführung gendergerechter Sprache in der Klassifikation festgehalten wurde.8 Mit dem Beschluss wurde ein wichtiger Schritt gemacht, der aber keineswegs das Ende der Umsetzung bedeutet. Die zu verändernden Stellen müssen zunächst durch die Fachgruppen identifiziert und anschliessend an die Fachkoordination gemeldet werden. Erst danach können sie in die RVK übernommen werden. Hier wird deutlich, dass der Weg zur Änderung der Klassenbenennungen oder zur Erweiterung von bestehenden Stellen lang sein kann. Aber auch das formale Verfahren bis zur Annahme eines Vorschlags durch den Beirat ist aufwändig:

Die Anwender der RVK-Community melden der Fachkoordination über ein Neumeldungsformular im Portal Neuvorschläge und Überarbeitungen von Einzelnotationen oder ganzer Notationsbereiche, deren Notwendigkeit sich aus der täglichen Arbeit mit der Systematik ergibt. Die Fachkoordination bündelt diese […] in Neumeldungslisten und stellt sie nach einer bestimmten Meldefrist den Anwendern zur Diskussion. Dabei werden die Vorschläge im Vorfeld von einer Expertengruppe, deren Mitglieder aus den Bibliotheken der RVK-Community kommen, gesichtet. […] Die nach Ablauf der Diskussionsfrist angenommenen Neumeldungen werden in die RVK-Datenbank eingepflegt. (Häusler & Werr, 2018, p. 157)

Auch wenn der Prozess langwierig sein kann, werden konstant zahlreiche Änderungen in der RVK umgesetzt, wie die vierteljährlich erscheinenden „Rundbriefe zur Regensburger Klassifikation“ zeigen. Das setzt jedoch voraus, dass die Konstruktionen von Differenz zunächst sichtbar gemacht werden müssen.

B. Fallbeispiele

Intersektionale Othering-Prozesse. Zu kulturellen Konstruktionen des „Zig_ers“ und der „Zig_in“ in der europäischen Geschichte

Bei einem exemplarischen Blick auf zwei in den Niederlanden und Deutschland entwickelte Klassifikationssysteme lassen sich folgende Beobachtungen hinsichtlich der Rom*nja als grösste ‚ethnische‘9 Minderheit Europas machen: In der Basisklassifikation (BK) verbirgt sich hinter der Systemstelle 15.99 (Geschichte: Sonstiges) der Verweis auf ‚Sinti‘ und ‚Roma‘. Die Eingruppierung unter einer Asylstelle mit Containerfunktion am Ende zeigt (vgl. Lorenz, 2018, p. 14), dass diese Community bisher nirgendwo im System eingeordnet und differenziert werden konnte.

In der RVK lässt sich eine weitere Beobachtung machen: Während unter der Fachsystematik ‚Soziologie‘ die Notation MS 3500 mit dem Namen ‚Sinti und Roma‘ sowie Registerbegriffe wie ‚Antiziganismus‘10 zu finden sind, werden unter den Klassen AC (Bibliographien und Kataloge besonderer Literaturgattungen), AE (Enzyklopädien, allgemeine Nachschlagewerke), AH (Wörterbücher), EU (Indogermanische Sprachwissenschaft und Indologie), LS und LV (musikalische Volks- und Völkerkunde) beispielsweise die Begriffe ‚Zigeunersprachen‘, ‚Zigeunermusikanten‘11 und ‚Zigeuner‘ verwendet, die von den Bezeichneten überwiegend als diskriminierend empfunden werden (vgl. Bartels, 2013)12. Denn mit dem pejorativen Meta-Begriff ‚Zig_er‘ sind nicht nur Genderstereotype verknüpft, sondern er enthält auch eine biologistisch-rassistische Komponente, die vor allem seit der europäischen ‚Aufklärung‘ ausgearbeitet, im 19. Jahrhundert weiter perpetuiert wurde und im 20. Jahrhundert zum nationalsozialistischen Genozid führte. Die ‚antiziganistische‘ Gewalt reicht jedoch bis in die Gegenwart.

Das Fallbeispiel zu intersektionalen13 Othering-Prozessen folgt der Genese eines Stereotyps, das in der RVK im deutschen Sprachraum verwendet wird. Entlang der Trias von Bild-, Wissens- und Begriffsdiskursen sollen – anhand einer Denkfigur von Alterität – Spuren eurozentrischer Repräsentationen sichtbar gemacht werden. Diese chronologische Trias beginnt mit einem Bild des späten 16. Jahrhunderts im Pariser Louvre, führt über akademische Texte in die Wissensdiskurse des 18. Jahrhunderts und zeigt abschliessend die Komplexität der gegenwärtigen Benennung der in diesem Fallbeispiel thematisierten Minderheit. Dabei steht das hegemoniale Subjekt mit seinen Zuschreibungspraktiken zur Selbstvergewisserung und somit das ‚Eigene‘ im Fokus, das in einer dichotomischen Auffassung das ‚Andere‘ zu einem vermeintlich passiven Objekt degradiert (vgl. kritisch dazu Spivak, 1988).

Bilddiskurse

Wer sich im Pariser Louvre abseits der Massen bewegt, kann sich vermutlich ungestört einem grossen Halbfigurenbild im Querformat widmen, das zwei Personen vor einem monochromen ocker-braunen Bildhintergrund zeigt, auf dem Licht und Schatten miteinander spielen. Es handelt sich um das Genrebild Die Wahrsagerin (1596/97) des italienischen Malers Michelangelo Merisi (1571-1610), bekannt als Caravaggio, der sich von der ikonographischen Überlieferung und atmosphärischen Hell-Dunkel-Kontrasten (Chiaroscuro) inspirieren liess (vgl. Raabe, 1996, pp. 60-65; Müller, 2010; Hirdt, 1998; Ebert-Schifferer, 2010, pp. 74-78). In der rechten Bildhälfte befindet sich ein vornehm gekleideter junger Mann mit einem federgeschmückten schwarzen Barett sowie einem braungemusterten Damastwams, unter dem er ein weisses Hemd trägt. Folgt man seinem Blick, schaut er in die Augen einer jungen Frau in der linken Bildhälfte. Ihre Kleidung, eine weisse Bluse und eine schwarz bestickte Halsborte, wird zum Teil durch einen dunkelgrünen Umhang bedeckt, der über ihrer rechten Schulter verknotet ist. Sie trägt ein weisses Kopftuch, das fast wie ein ‚orientalischer‘ Turban anmutet.

Während sich die Blicke der beiden Personen treffen, berühren sich ihre Hände in der Bildmitte, die vor dem Hintergrund der dunklen Umhänge in den Fokus gerückt werden. Der junge Mann streckt seine rechte Hand mit der Handfläche nach oben der jungen Frau entgegen, die diese mit ihren Fingern der linken Hand behutsam festhält und zugleich mit ihrem Zeigefinger der rechten Hand die Linien seiner Handinnenflächen zärtlich erfühlt. Die junge Frau ist offensichtlich eine Wahrsagerin. Ein zweiter Blick auf das Genrebild und die Szene in der Bildmitte offenbart jedoch auch einen im Schatten der Handfläche fast nicht mehr erkennbaren Ring – vermutlich einen Ehering, den die Wahrsagerin dem abgelenkten jungen Mann unauffällig vom Finger entwendet, während sie ihm seine Zukunft vorhersagt. Hier wird ein Bildmotiv sichtbar, das sich durch die europäische Kunstgeschichte vor allem nördlich der Alpen zieht und in diesem Gemälde zum alleinigen Thema wird: Das ‚magische‘ Handlesen, das zugleich Diebstahl und Betrug bedeutet. Es kontrastiert die rechtschaffene Christenheit (vgl. Fings, 2019, pp. 23f.; Eulberg, 2019).

Das Sujet des Gemäldes verdichtet durch sein Blickregime verschiedene Stereotype über ‚Zig_innen‘ und ‚Zig_er‘, die sich seit dem Spätmittelalter in der europäischen Literatur, Kunst, in Gedichten, Chroniken (vgl. Bogdal, 2011), Reiseberichten, Enzyklopädien und Konversationslexika wiederfinden (vgl. Awosusi, 1998). Der junge Mann auf dem Gemälde hat seine Handschuhe ausgezogen, um seine rechte Hand schutzlos der Wahrsagerin entgegenzuhalten. Dabei seien es vor allem ‚Zig_innen‘, die männliche Protagonisten „in Grenzbereiche [ihrer] Existenz“ (Fings, 2019, p. 19) bringen. So zeigt sich zu seiner Linken der Griff seines Degens, der die ästhetische Grenze überschreitet und vielsagend in den Betrachterraum hineinragt. Diebstahl, Betrug und Treuebruch sind in dieser Bildszene eng miteinander verknüpft. Sie zeigen die Wahrnehmung der kriminalisierten ‚Zig_in‘ als ‚geheimnisvolle‘, verführerische und ‚erotische‘ femme fatale (vgl. Eulberg, 2013, p. 41), die durch die turbanartige Kopfbedeckung zugleich als das ‚exotische Andere‘ ‚orientalisiert‘ und sexualisiert wird.14 Möglicherweise wird hier auch auf die angebliche Spionagetätigkeit für das Osmanische Reich angespielt (Hohmann, 1988, pp. 16-21), das nach der Eroberung Konstantinopels 1453 zur ‚Bedrohung des christlichen Abendlandes‘ stilisiert wurde (Höfert, 2003).

Allerdings wird auch dem ‚Zig_er‘ durch seine ‚archaische‘ Lebensweise eine ‚Verführung‘ zugeschrieben, die das moderne patriarchalische Ideal des diszipliniert arbeitenden Mannes als Familienernährer und damit den ‚Prozess der Zivilisation‘ unterläuft (vgl. End, 2013, pp. 63f.; Maciejewski, 1994, p. 47). Die ‚zig_erischen‘ Geschlechterverhältnisse werden als ambig und damit als Bedrohung für die binäre Ordnung ‚westlicher‘ Geschlechterdifferenz wahrgenommen und kritisiert (vgl. Eulberg, 2011, p. 54). Weitere Zuschreibungen der ‚Zig_er‘ als ‚schmutzig‘, ‚animalisch‘ und Bezeichnungen als ‚Unkraut‘ führen dazu, dass die kulturelle Differenz zur kulturellen Minderwertigkeit wird, in der zwei Dimensionen sozialer Differenz – Gender und ‚ethnische‘ Zugehörigkeit – als universale Ordnungsprinzipien miteinander verwoben sind und einander wechselseitig bedingen (vgl. Kronauer, 2001, p. 99).

Wissensdiskurse

Als der deutsche Statistiker Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann (1753–1804) im Jahr 1783 in Göttingen mit der Arbeit Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensart, Verfassung und Schicksale dieses Volkes in Europa, nebst ihrem Ursprunge promoviert wurde, bewegte er sich ganz im Horizont der europäischen ‚Aufklärung‘ und entwarf als Vertreter der sogenannten ‚Zig_erkunde‘ (vgl. Fings & Lotto-Kuschein, 2017) ein Gegenbild zur bürgerlichen Kultur. Zugleich schuf er eine breit rezipierte Vorlage für die seit dem Mittelalter tradierten Stereotype, die er in die ‚Moderne‘ transformierte. Damit begründete er den rassistischen Diskurs über ‚Zig_er‘, die als triebhaft, ungesittet, faul und als halbnackte ‚Wilde‘ zu geistiger Entwicklung nicht fähig und religiös indifferent seien. Vor dem Hintergrund naturwissenschaftlicher Evolutionstheorien und anthropologischer Typisierungen brachte der moderne Rassismus unter anderem basierend auf dem Kolonialismus eine Theorie der Ungleichheit hervor, die einzelnen Bevölkerungsgruppen feststehende Eigenschaften zuschrieb und den Begriff ‚Zig_er‘ aus der sogenannten ‚Rassenforschung‘ heraus systematisierte (vgl. Arndt, 2021, pp. 64-68). Anthropologen und Ethnologen klassifizierten ‚Zig_er‘ zusammen mit Jüd*innen und Schwarzen Menschen als sogenannte ‚aussereuropäische‘ und ‚primitive, geschichts- und religionslose Naturvölker‘, die auf einer ‚vorzivilisatorischen Stufe‘ stünden und – anders als der europäische ‚Kulturmensch‘ – keine ‚zivilisatorische Entwicklung‘ durchlaufen könnten.

Die jahrhundertealten Stereotype wurden in der Vorstellung eines ‚fremden Volkes‘ zu einem biologistisch motivierten Rassismus. Dieses ‚Volk‘ gefährdete die ‚Reinheit‘ der Europäer und die dominanzgesellschaftliche Ordnung, welche durch bevölkerungspolitische Konzepte wie Segregation und Sterilisation geschützt werden müsse. Zugleich dienten sie als halbnackte ‚Wilde‘ im 19. und frühen 20. Jahrhundert als Folie für ein mythisch-idealisiertes und romantisierendes Bild archaischer ‚Naturmenschen‘ ausserhalb der europäischen ‚Kultur‘ und ‚Zivilisation‘15.

Ungeachtet dessen, dass die Vorstellung des ‚wandernden Zig_ers‘ – ähnlich wie diejenigen der Jüd*innen – als Mythos entlarvt wurde, beinhaltet der Begriff auch Elemente zur Abwertung mobiler Lebensweisen (vgl. Fings, 2019, pp. 14f., 29-31; Lucassen, 1995), die spätestens im 18. Jahrhundert zum devianten Verhalten wurden (vgl. Schwenken, 2018, pp. 63f.; Hahn, 2019, pp. 39f.). Er markiert verschiedene Personen wie die ‚Jenischen‘, die vorwiegend in Süddeutschland leben und gemeinsam mit den Begriffen ‚Zigeuner, Sinti und Roma in der RVK aufgezählt werden und in der Historischen Migrationsforschung immer wieder eine Rolle spielen (vgl. beispielsweise Rheinheimer, 2000, pp. 135-173, 174-212; Schubert, 2009, pp. 126-128; Jütte, 2000; von Friedeburg, 2002). Ihnen werden Unstetigkeit und Delinquenz zugeschrieben.16 In seiner genetisch-biologistischen Bedeutung bleibt er jedoch nur bei den Sinti*zze und Rom*nja virulent.

Begriffsdiskurse

‚Zig_er‘ ist somit eine rassistische und (ab)wertende Fremdbezeichnung der Dominanzgesellschaft (Gadje). Die Bezeichnung sichert die eigene Machtposition durch eine selbst definierte Norm und schreibt den ‘Anderen’ eine abweichende Lebensweise zu. Dieser Prozess ist für die Minderheit mit Verfolgung, Gewalterfahrungen und Genozid (Porajmos) verbunden. Es handelt sich um ein Alteritätskonzept, das soziale Ängste und Romantisierungen gleichermassen beinhaltet (vgl. Kugler, 2004, pp. 2f.). Die etymologische Herkunft der Bezeichnung ist unklar.17 Weitere Bezeichnungen wie beispielsweise ‚Heiden’ zur Abgrenzung von Christen in spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Quellen drücken die Angst vor dem bedrohlichen ‚Fremden‘ aus (vgl. Opfermann, 2007). Der ‚Zig_er‘-Begriff und seine europäischen Variationen18 wurden schliesslich zu einer ausgrenzenden Beschreibung von Gruppen, die seit Jahrhunderten mit zahlreichen Stereotypen negativ aufgeladen wurde. Diese stereotypen Wissensbestände und biologistischen Konstanten führen im Alltag zu rassistischen Praktiken. Sie gehen davon aus, dass Angehörige einer homogenen Minderheit unveränderliche Eigenschaften und eine unveränderliche Kultur besässen, die sich von der ‚eigenen‘ Mehrheit abgrenzen (vgl. Fings, 2019, pp. 14f., 25; Benz, 2014; Giere, 1996; End, Herold, & Robel, 2013; Bartels, von Borcke, End, & Friedrich, 2013; Peters & Vennmann, 2019).

Der ‚verfremdende Blick‘ verkennt Ausdifferenzierungs- und Wandlungsprozesse einer Community, die sich selbst mit vielfältigen Begriffen bezeichnet und weder in der RVK noch in der BK hinreichend repräsentiert wird. Im Wesentlichen gehören zu diesen Gemeinschaften Personen, die Romanes und mindestens eine weitere Sprache sprechen. Sie gehören verschiedenen sprachlichen, regionalen und nationalen Gruppen an, die sich durch individuelle Selbst- und Lebensentwürfe charakterisieren. Im deutschen Sprachraum versammeln sie sich unter dem Kombinationsbegriff ‚Sinti und Roma‘. Doch auch diese politisch etablierte Bezeichnung kann problematisch sein, denn ‚Sinti‘ taucht erst Ende des 18. Jahrhunderts als Quellenbegriff für die seit etwa 600 Jahren in Deutschland lebenden Sinti*zze auf und meint eine Teilgruppe. Dagegen bezieht sich ‚Roma‘ (Rom, zu deutsch Mensch), der als Sammelbegriff im internationalen Kontext auch Sint*izze miteinschliesst, in diesem Wortpaar auf ost- und südosteuropäische Rom*nja, die im 19. und 20. Jahrhundert nach Mitteleuropa kamen.19 Ausserdem fühlen sich einige Personen der Community mit diesen Begriffen nicht repräsentiert, weil sie ihre Heterogenität zu wenig zum Ausdruck bringen. Sie verwenden deshalb eigene Gruppennamen als Selbstbezeichnung (zum Beispiel Lowara, Kalderasch, Lalleri, Ursari, Beasch, Manusch, Kalé); in wenigen Fällen nutzen sie als Eigenbezeichnung auch ‚Zig_er‘, weil sie diesen Begriff als Teil ihrer Identität begreifen. Doch es lässt sich konstatieren, dass vor allem der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sowie verschiedene Selbstorganisationen mit einer Emanzipationsstrategie zur Überwindung gesellschaftlicher Benachteiligung den diffamierenden Begriff ‚Zig_er‘ aus dem offiziellen und medialen Sprachgebrauch weitgehend verdrängen konnten (vgl. Fings, 2019, pp. 9-14). Die oben aufgezeigten Beispiele der Unzulänglichkeit verwendeter Bezeichnungen machen deutlich, dass diese Community bei einer möglichen Überarbeitung der RVK – wie sie im letzten Abschnitt dieses Beitrags zur Diskussion gestellt wird – einzubeziehen ist. Denn über welches ‚Wissen‘, welche Erfahrungen und Handlungsmacht Communitys verfügen und wie das kulturell-hegemoniale Othering durchbrochen beziehungsweise dekonstruiert werden kann, zeigt das zweite Fallbeispiel.

Queering Classification

Wissensorganisatorische Mechanismen des expliziten oder impliziten Otherings wirken in besonderer Weise dort, wo Subjekte, Praktiken und Kulturen der Sexualität repräsentiert beziehungsweise nicht repräsentiert werden (sollen). Vor allem die verkürzte oder verzerrte Abbildung von queerem20 Leben in bibliothekarischen Klassifikationen kann zur Aufrechterhaltung heteronormativer, patriarchaler und rassistischer Strukturen beitragen (Hacke, 2021, p.118). Wird zum Beispiel die RVK herangezogen, so fällt auf, dass queere Sexualitäten und Geschlechter zwar in der Regel nicht mit diskriminierendem Vokabular belegt sind, sie bekommen aber gesonderte Allgemeinplätze innerhalb der Klassifikationshierarchie zugewiesen und werden in der Folge implizit als ‚abweichend‘ markiert. So bestätigt die in der Soziologie vorhandene Stelle MS 2870 „Sexuelle Orientierung / Sexualität (Heterosexualität, Homosexualität, Intersexualität, Transsexualität, Bisexualität, etc.)“ die heteronormative Ausgangsperspektive der RVK, denn als ‚Sammelbecken‘ verhindert sie eine Ausdifferenzierung von queeren Erfahrungsweisen und macht Überschneidungen mit anderen Wissensbereichen unsichtbar. Dabei versammelt sie sowohl sexuelle Orientierungen („Heterosexualität“, „Homosexualität“) als auch geschlechtliche Identitäten („Intersexualität“, „Transsexualität“) unter dem Oberbegriff der Sexualität, was den Unterschied zwischen sexuellem und geschlechtlichem Empfinden verwischt.21

Doch Klassifikationen stellen nicht nur queere Identitäten undifferenziert dar, viel allgemeiner sind alle sexuellen Wissensbereiche betroffen, was unterschiedliche sexuelle Praktiken und Kulturen sowie ganze Themenfelder wie Pornographie und Sexarbeit einschliesst. Historisch bestimmte die Pathologisierung, Medikalisierung und Kriminalisierung von als ‚pervers‘ und ‚anstössig‘ wahrgenommenen sexuellen Lebensweisen den hegemonialen Diskurs über Sexualität (Hacke, 2021, pp. 118-119, 126). Ein paradigmatisches Beispiel hierfür ist die Unmöglichkeit, mit der RVK sexuelle Praktiken und Kulturen im Zusammenhang mit Kink und BDSM22 möglichst wertfrei und differenziert zu klassifizieren. Lediglich unter der Kategorie YH 8500 - YH 9399 Sexualstörungen“ in der Psychiatrie lassen sich mit Kink und BDSM assoziierte Begriffe wie „Fetischismus“, „Sadismus“ und „Masochismus“ ausmachen, welche als ‚Sexualstörungen‘ jedoch pathologisiert auftreten.

Auch das Nicht-Benennen von queeren Sexualitäten und sexualitätsbezogenen Themenfeldern ist ein machtvoller Akt, der bewusst oder unbewusst zu ihrer Unsichtbarmachung beiträgt. In der RVK taucht zum Beispiel lediglich in einem einzigen Registereintrag das Wort „Lesbisch“ oder „Lesbe“ auf, obwohl diese Selbstbezeichnung heute im deutschen Raum gängig ist. Nebenbei hält der betreffende Registereintrag mit der Formulierung „Lesbische Orientierung“ bei der Stelle YH 3200 - YH 3299 Sexualmedizin, Sexualwissenschaft“ eine normative Struktur aufrecht, die Lesbischsein als de-sexualisiert und romantisiert begreift (vgl. Hacke, 2021, p. 120).

Einen Grund für diese Abwesenheit beziehungsweise Verkürzung von queeren und sexuellen Sachverhalten im bibliothekarischen Bereich gibt Christiane Leidinger in ihrem Leitfaden „LSBTI-Geschichte entdecken!“ für Archive und Bibliotheken an. So weist Leidinger darauf hin, dass, obwohl Sexualität(en) und Geschlecht(er) in vielen Lebensbereichen eine Rolle spielen, sie häufig ins Intime und Private verschoben, als zu persönlich oder rufschädigend bewertet werden, und folglich keinen Eingang in die Kataloge von Bibliotheken und Archiven finden (Leidinger, 2017). Für queere Sexualität(en) gilt dieser Umstand noch mehr als für heterosexuelle, denn wie Patrick Keilty schreibt: „Indeed, it is precisely because queer belongs to the categories of perversion that it transgresses the traditional boundaries of desire“ (Keilty, 2009, p. 242). Von (queerer) Sexkultur zu sprechen beziehungsweise sie zu recherchieren scheint von daher weiterhin ein Tabu zu sein. Obwohl die Darstellung von sexuellen Akten (zum Beispiel Pornographie) eine weitreichende Tradition der Menschheit ist, bleibt das breite Spektrum von Angeboten überhaupt nicht abgedeckt. Ein grundlegendes Problem dabei ist, dass porn beziehungsweise Porno oder Pornographie in ‚Häusern des Wissens‘ beziehungsweise in der RVK systematisch deklassifiziert wird.

Shelving Pornographie

1837 behauptete der französische Altertumswissenschaftler Jean Antoine Letronne (1787-1848), Mitglied der Académie des Inscriptions et Belles-Lettres (ab 1842 Mitglied des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste) das Wort πορνογραφία (pornographía) sei im Altgriechischen überhaupt nicht belegt (Letronne, 1837, p. 9), stattdessen tauche lediglich das Adjektiv πορνογράφος (pornográphos) im Werk des Griechen Athenaios Deipnosophistai (deutsch „Gastmahl der Gelehrten“) auf (Athenaeus, 1853/54, p. 907). Dabei kritisierte er die Verwendung dieses Wortes, um Maler von „obszönen“ Malereien in der Antike zu bezeichnen und wies darauf hin, dass einerseits Pornographie als Genre in der Antike gar nicht existierte und anderseits, dass Autoren, die als „Pornographen“ bezeichnet wurden, eher das Leben von berühmten Frauen (wie Aspasia von Milet) beschrieben beziehungsweise gemalt hatten (Letronne, 1837, p. 11). Das Hauptargument von Letronne war, dass explizite beziehungsweise „obszöne und unmoralische“ Darstellungen eher selten waren, sondern meistens eher als „erotisch“ zu klassifizieren sind. Für Letronne war es wichtig zu betonen, dass sexuell explizite Darstellungen eher eine Ausnahme bildeten und eher die „Korruption einiger Individuen“, als die der „ganzen Gesellschaft“ belegen (Letronne, 1837, p. 75). Dabei trägt er entschieden zur Diskussion bei, wie Bilder und Objekte der Antike zu interpretieren seien, die explizite sexuelle Handlungen darstellen (Richlin, 1992). Von den ersten Entdeckungen solcher Objekte bis noch vor kurzem wurden diese Darstellungen kaum bis gar nicht zum Forschungsgegenstand gemacht und ihre Bedeutung tendenziell eher minimiert. Gegenwärtig gilt es jedoch als belegt, dass diese Materialen eben nicht „selten“ waren und dass die Kategorien von ‚Erotik‘ auf der einen und ‚Pornographie‘ auf der anderen Seite nur schwer in die Antike übertragbar sind. Diese holzschnittartige Zweiteilung erschwere oder verhindere es sogar, antike Sexualkultur(en) in all ihren Nuancen und Spielarten zu erfassen (Clarke, 2017). Zudem beruhe sie in der Regel auf subjektiven Einordnungen von ‚schmutziger‘ expliziter Pornographie auf der einen und ‚künstlerisch wertvoller‘ Erotik auf der anderen Seite (Barriault, 2009, p. 221). Auch in der RVK findet sich diese Zweiteilung wieder (zum Beispiel EC 8620, EC 8735).

Seit dem 18. Jahrhundert bezeichnet Pornographie eine Darstellung obszöner Dinge beziehungsweise die explizite Repräsentation von sexuellen Handlungen in verschiedenen Medien (Schriften, Zeichnungen, Fotos). Nun wird die Wahrnehmung dieser Darstellung von Moralvorstellungen beeinflusst, die wiederum Produkt patriarchaler und heteronormativer Strukturen sind (Beauthier, 2010). Auch wenn der Duden als Synonym für „pornographisch“ „nicht salonfähig“ vorschlägt (Dudenredaktion, 2022), so ist dennoch eine Diskrepanz − in der Antike (Richlin, 1992), wie heute (Alilunas, 2016) − zwischen dem milieuübergreifenden Vorhandensein ‚erotischer‘ bis ‚pornographischer‘ Darstellungen in Privathaushalten und der von politisch-konservativen Kräften stets hochgehaltenen Moral festzustellen. Wie die Geschichte der ‚Pornographie‘ belegt, ist der durch Abweichung von der Durchschnittsmoral verursachte Skandal eher eine Konstante ‚westlicher‘ Werte. Da die Durchschnittlichkeit normativ und die (imaginierte) Abweichung von der ‚Masse‘ aber entsprechend markiert ist, werden anderen Lebensnarrative aus dem öffentlichen Raum verdrängt (Berlant & Warner, 1998). Auf diese Art generiertes ‚Wissen‘ spiegelt sich auch in den (Nicht)Benennungen der RVK wider.

Das Thema Pornographie ist in den letzten Jahren sowohl im Bereich der Forschung als auch in der universitären Lehre angekommen.23 Dies macht einen angemessenen und sensiblen Umgang mit dieser Thematik in bibliothekarischen Klassifikationen notwendig. Ein Blick in die RVK zeigt, dass Pornographie auf sehr unterschiedliche Weise, je nach Fachsystematik, thematisiert, kontextualisiert oder auch verschwiegen wird. Die meisten Stellen mit Bezug zu Pornographie sind in der Fachsystematik für angewandte Sprach- und Literaturwissenschaften zu finden. Es gibt sowohl Klassen für Pornographie im Bereich der Literaturgeschichte (EC 8735) als auch im Bereich der Textsammlungen zu Literaturwissenschaft (ED 5735). Ebenso sind dort die Klassen für die erotische Literatur (EC 8620 und ED 5620) zu finden. Im Bereich der Japanologie sind diese beiden Gattungen zusammengefasst. Die Pornographie als auch Erotik werden im Kontext von Manga (EI 6867 Porno- und Erotik-Manga“) und Anime (EI 6882 Porno- und Erotik-Anime“) thematisiert. Ebenso in dem für Comicforschung vorgesehenen Bereich ist eine gemeinsame Klasse für die Sekundärliteratur AP 88896 Erotischer Comic, Pornografie“ vorhanden. In den für „Film“ vorgesehen Klassen ist nur eine Stelle für den erotischen Film (AP 53950) zu finden, Pornographie taucht in diesem Bereich gar nicht auf. In diesen Beispielen ist die sehr unterschiedliche Herangehensweise, je nach Fachdisziplin, zu sehen. Während im Kontext der weit gefassten Literatur Pornographie wie andere Gattungen behandelt wird, wird dieses Thema im Filmkontext tabuisiert.

Ein weiterer Blick auf die Stelle MS 2880 Sexuierte Praktiken (Prostitution, Pornographie, auch abweichendes Sexualverhalten, etc.)“ im Bereich der soziologischen Geschlechterforschung verdeutlicht eine andere Problematik. Eine Kritik dieser Stelle ergibt sich aus gleich mehreren Blickpunkten. Zunächst wird „Pornographie“ als „sexuierte Praktik“ eingeordnet, wobei die Lektüre oder die Betrachtung von pornographischem Material nicht zwangsläufig mit einer Sexualpraktik im engeren Sinne verbunden ist. Zweitens wird „Pornographie“ von „Prostitution“ und „Abweichendes Sexualverhalten“ begleitet, wodurch a priori eine ähnliche semantische Bewertung vorgenommen wird. Ein Blick in das Register offenbart, dass „Pornographie“ undifferenziert in der Mitte zwischen „Crossdressing“24 und „Vergewaltigung“ steht, also einerseits einem Begriff, der eine performative Genderpraxis meint, und einem, der wohl wie kein Anderer für sexualisierte Gewalt steht. Zuletzt suggeriert das „etc.“ eine gewisse Austauschbarkeit unter den verschiedenen Klassen „Sexuierte[r] Praktiken“, die eine weitere Ausdifferenzierung unnötig erscheinen lässt. Diese Klassenzuordnung von ‚Pornographie‘ ist nicht nur deswegen problematisch, weil sie überholte Moralvorstellungen abbildet, sondern vor allem, weil sie durch Festschreibung auch zu ihrem Erhalt beiträgt. Im gleichen Sinne gilt dies für die Stellung von ‚Prostitution‘ in dieser Klassifikation, welche die Tabuisierung dieser Form der Sexarbeit aufrechterhält (Mörgen & Schnitzer, 2018).25

Ebenso problematisch wird Pornographie in der Fachsystematik für Rechtswissenschaft kontextualisiert. Unter der Klassengruppe PH 8800 - PH 8820 Sexualkriminalität“ sind zwei Stellen zu finden – PH 8800 „Allgemeines“ sowie PH 8820 Gewalt / Sexualverhalten; Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung; Kind / Sexueller Missbrauch; Pornographie; Prostitution; Zuhälterei; Abweichendes Sexualverhalten“. In diesem Kontext wird die Pornographie mit schwerwiegenden Straftaten wie Kindermissbrauch oder Vergewaltigung vermischt und dadurch stärker stigmatisiert. Bei dieser Stelle handelt es sich um eine Containernotation, wie sie bereits im Kontext von ‚Sinti und Roma‘ in Bezug auf die BK erwähnt wurde, in der alle ähnlichen Themen zusammengefasst werden, wenn nicht genug Literatur vorhanden ist, um sie weiter zu spezifizieren. Hier wird deutlich, dass bei der Erstellung von Klassifikationen die blosse Berücksichtigung des Publikationsaufkommens nicht ausreichend sein kann und noch weitere Aspekte, wie das bereits erwähnte cultural und ethical warrant, einbezogen werden sollten, um einen angemessenen Umgang mit verschiedenen Themen zu gewährleisten.

Die Szene bewegen: Innovative Ansätze des Schwulen Museums als Anregung für (Re)Klassifikation

Wie die cis-geschlechtliche Heteronormativität und Lustfeindlichkeit von Wissensordnungen umgangen oder ausgehebelt werden könnte, zeigt das Schwule Museum (SMU) in Berlin. Das SMU ist Bibliothek, Archiv und Ausstellungsort in einem und wurde 1985 von fünf schwulen Studenten in Berlin gegründet; damals noch als Kulturort, der exklusiv männliche und vor allem weisse Homosexualität thematisierte. Im Laufe der 2000er Jahre aktualisierten Verein und Vorstand26 des Museums das Sammlungs- und Ausstellungsprofil, indem sie sich „für eine queere Diversifizierung entschieden, die Lesben-, Trans-, Inter- und BIPoC-Perspektiven mit umfasst“ (Rehberg, 2022, p. 47). Heute ist das SMU weltweit eine der grössten Kulturinstitutionen zur Bewahrung, Erforschung und Zugänglichmachung queerer Bewegungs-, Sozial- und Alltagsgeschichte. Von seiner Gründung an hat sich das Museum der Richtigstellung homo- und transfeindlicher Zustände verpflichtet, die sich insbesondere im historischen Kontext des Nationalsozialismus, des Strafparagraphen § 175 und der AIDS-Krise vertieft hatten (Dobler, 2013; Klaassen, 2015). Eine wichtige Komponente dieses politischen Anspruches war dabei stets auch, die Erzählung von Sexualität(en) und Geschlechter(n) durch die Sammlungs- und Ausstellungstätigkeit vom ‚Mantel des Schweigens‘ zu befreien und sichtbar zu machen.27 Dafür stehen die umfangreichen Bestände an Literatur, Kunst, Filmen und historischen Zeugnissen in Bibliothek und Archiv des SMU, sowie zahlreiche Ausstellungen und Veranstaltungen, die explizite sexuelle Darstellungen beinhalten beziehungsweise zum Thema machen.28 Zwar mittlerweile stark institutionalisiert und renommiert, kann das SMU, anders als heteronormative Bibliotheken und Archive, eine „queere Gegenöffentlichkeit“ produzieren, indem es „affektives, erotisches und persönliches Erleben“ (Berlant & Warner, 1998, pp. 558, 562)  hervorhebt. Formen der Intimität und Lust, die im hegemonialen Kontext dem Privaten zugeordnet werden, können hier eine Öffentlichkeit bekommen; das ‚Perverse‘ und ‚Andere‘ gerät ins Zentrum. Mit seinen umfangreichen sexualitätsbezogenen Sammlungen kommt dem SMU die seltene Rolle zu, die Geschichte der Sexualität(en) in ihrer Vielfalt, zum Teil auch der heterosexuellen, für die Nachwelt erfahr- und erinnerbar zu machen.

Der hohe Stellenwert der Erzählung von Sexualität(en) und Geschlecht(ern) spiegelt sich auch in den Erfassungsmethoden des SMU wider, die sich inhaltlich und organisatorisch von der Arbeit grösserer Bibliotheken und Archive unterscheiden. Klassifizierung, Verschlagwortung und Benennung sind dabei auch im SMU gängige Mittel für die Zugänglichmachung von Sammlungsbeständen. Als Beispiel wird der Beitrag im Folgenden die inhaltliche Erfassung von Pornofilmen im SMU und die Besonderheit des speziell hierfür eingerichteten Schlagwortkatalogs anführen.

Der Pornofilmbestand in der Sammlung des SMU umfasst ca. 4.000 Hardcore-Pornofilme, die Einzelpersonen im Laufe der Jahre an das Museum gespendet haben.29 In den Formaten Super 8 (~25 %), VHS (~70 %) und DVD (~5 %) vorliegend, bildet der Pornofilmbestand den technologischen, kulturellen, ökonomischen und ästhetischen Wandel schwuler Pornographie von den 1970er bis in die 2000er Jahre ab. Inhaltlich ist vor allem der kommerzielle Mainstream der US-amerikanischen, deutschen und französischen Pornoindustrie vertreten. Das Spektrum des Bestands schliesst darüber hinaus auch viele Kink-, Fetisch- und BDSM-Nischenproduktionen ein, sowie einige lesbische und feministische Pornofilme. Erst in den letzten Jahren hat das Museum angefangen, diesen Bestand intensiver aufzuarbeiten und stabile Arbeitsstrukturen dafür aufzubauen. Noch sind circa 75 % des Bestands unerschlossen. Wie jede Erschliessungsarbeit im SMU wird auch die Katalogisierung der Pornofilme von Ehrenamtlichen und Praktikant*innen geleistet, die bestimmte, von ihnen präferierte Sammlungsbestände bearbeiten. Dabei zählt nicht ihre professionelle bibliothekarische Ausbildung, sondern in erster Linie ihr persönliches Interesse an dem Bestand und an der Mitwirkung im Museum. Wie alle Medien, einschliesslich Bücher, Zeitschriften, Tonträger und nicht-pornographische Filme, werden Pornofilme im SMU prinzipiell der Bibliothek zugeordnet und mit der Open-Source-Software allegro katalogisch erschlossen.30

Das SMU verfügt über ein hauseigenes Klassifikationssystem, ein internes Schlagwortregister für die Erschliessung existiert bislang lediglich in Ansätzen, sodass die Verschlagwortung häufig von den erschliessenden Personen im ‚Dialog‘ mit dem betreffenden Bestand entwickelt wird. An dieser ‚Do-it-yourself‘-Organisationsweise im SMU haben personelle und finanzielle Einschränkungen einen grossen Anteil. Im direkten Zusammenhang damit steht auch das Problem, dass bis heute über 80 % aller Sammlungsbestände im SMU nicht erschlossen sind (Rehberg, 2021, p. 85). Allerdings liesse sich argumentieren, dass die oftmals selbstständige Erarbeitung der Erfassungsgrundlage sowie die bislang nur lose vorhandene Anbindung der Kataloge an externe Universalklassifikationen und Normdateien wie die RVK, DDC, GND et cetera auch einen wichtigen Vorteil birgt: Die Benennungskompetenz verbleibt potenziell in den Communitys, die das Schwule Museum vertreten wissen will. Im Falle der Pornofilmsammlung wurde daher ein für den Bestand optimiertes Schlagwortregister erarbeitet, das im Gegensatz zu universalen Thesauri und Klassifikationen wesentliche repräsentative, kulturelle, ästhetische und ökonomische Aspekte des schwulen und queeren Pornofilms abbilden kann.

Der selbst gewählte Anspruch bestand darin, der Nuanciertheit des sehr umfangreichen Pornofilmbestands gerecht zu werden und optimale Bedingungen für seine Erforschung zu schaffen. Das erforderte die möglichst adäquate und sensible Benennung von sexuellen Praktiken, Fetischen, Sexspielzeugen, (sub-)kulturellen Codes, Körperbildern sowie von erzählerischen und ästhetischen Konventionen des (kommerziellen) Pornofilms einschliesslich bestimmter Stereotype, Beziehungskonstellationen und Settings. Ein hauseigener Schlagwortkatalog, der teils auf bereits vorhandenen Thesauri, darunter dem Homosaurus31, sowie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen32 aufbaut, teils im laufenden Erschliessungsprozess entsteht, sollte Benennungskompetenzen im Zusammenhang mit queeren Sexualität(en) konzentrieren, anstatt sie durch Universalvokabulare einzudämmen. Nach wie vor gibt es allerdings trotz der Materialmenge kein schematisches Klassifikationssystem für die Pornofilme im SMU. Es wird lediglich zwischen ‚Erotik/Körperkultur‘ (Vi/400) und ‚Hardcore‘ (Vi/410 sowie S8/410 für Super-8-Filme) unterschieden, eine weitere Differenzierung durch Subkategorien (konventionell zum Beispiel Produktionsjahr, -land oder -firma) findet nicht statt, sodass die Aufstellung in den Archivregalen lediglich alphabetisch anhand der Signatur erfolgt. Insofern lassen sich auch im Archiv des Schwulen Museums charakteristische Umgangsweisen identifizieren, nach denen „oft nur allgemein und diffus von ‚Pornographie‘ die Rede ist“ (Rehberg, 2021, p. 88).

Einerseits können Klassifikationen und kontrolliertes Vokabular, so lautet die Kritik der Queer Theory, die Welt nie neutral und objektiv abbilden, zumal sie fluide, queere Identitäten in ein festgezurrtes System zwängen (Keilty, 2009). Im Wissen um diese Kritik wären auch die Wissensorganisationssysteme im Schwulen Museum stetig zu reflektieren. Andererseits hat die Queer Theory aber auch eingeräumt, dass Kategorien und Klassifikationen queere Materialien in Bibliotheken oder Archiven überhaupt erst zugänglich machen und sie es queeren Communitys ermöglichen, an institutioneller Wissensproduktion teilzuhaben (Ebd.). Selbst wenn das Klassifikationssystem im SMU nicht ideal ist, so ist der Mehrwert der Erschliessungsarbeit im SMU für andere Bibliotheken, die heteronormative Klassifikationssysteme verwenden, nicht zu unterschätzen, wenn es um die Auswahl von queer- und sexualitätssensiblem Vokabular geht, welches in Universalklassifikationen verwendet werden soll. Zudem weisen die Prozesse im SMU darauf hin, wie wichtig ein kritisches Hinterfragen normativer Strukturen in vermeintlich universalen Wissensordnungen ist.

Was also tun? Die Identifizierung von Missständen in der bibliothekarischen Erschliessungsarbeit muss und darf den Berufsstand nicht in eine Angststarre (freeze) versetzen. Ebenso falsch wäre eine reaktionäre Leugnung der Problematik und ein Kleinreden ihrer Konsequenzen (flight). Vielmehr sollten die hier gesammelten Erkenntnisse zu einer kollektiven Überarbeitung von Wissensorganisationssystemen (fight) animieren, im Zuge dessen sämtliche Expertise und ‚Gestaltungswut‘ – im besten Sinne – für die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungen mobilisiert werden können. Ansätze dafür existieren bereits und sollen nun die Diskussion öffnen.

C. Fazit: Undoing Classification?

Die wechselseitige Verschränkung von Bild- und Wissensdiskursen im ersten Fallbeispiel veranschaulichen, warum der ‚Zig_er‘-Begriff in der RVK problematisch ist. Doch Bibliotheksklassifikationen sind, in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung und Ausführlichkeit, Spiegel der Entwicklung von Wissenschaften und Wissen(schaft)sbereichen (vgl. Lorenz, 1997, p. 24). Forschungen zu den Sinti*zze und Rom*nja im deutschsprachigen Raum waren in der Vergangenheit von völkischen Wissenschaften wie der ‚Tsiganologie‘ und eugenischen Vorstellungen durchzogen und ideologisch vorbelastet. Erst seit einigen Jahren wird die Forschung zu diesem Thema reflektierter betrieben und unter Berücksichtigung aktueller Forschungen zum Thema Rassismus und Antisemitismus aufgearbeitet.33 Denn Sinti*zze und Rom*nja haben seit mehr als 600 Jahren einen wichtigen Anteil an der Wissensproduktion über die europäische Geschichte, die sie aktiv mitgestalten. Zwischen ihnen und der Dominanzgesellschaft werden im Alltag vielfältige soziale und wirtschaftliche Beziehungen gepflegt (vgl. Fings, 2019, pp. 45-47). Allerdings bleiben Ressentiments in den gesellschaftlichen Strukturen bis in die Gegenwart präsent, die vor allem durch jahrhundertealte Stereotype genährt werden und mit der Lebenswelt der Sinti*zze und Rom*nja kaum etwas zu tun haben. Die abwertenden Bild- und Wissensdiskurse seit dem Spätmittelalter decken eurozentristische, sexistisch-misogyne und heteronormative Moralvorstellungen sowie Normierungen der Dominanzgesellschaft auf. Sie zeigen sich unter anderem in der Bezeichnung ‚Zig_in‘, die sie zum erotischen und ‚exotischen‘ ‚Anderen‘ werden lässt und dabei rassistisch codiert und ‚verkörpert‘ ist. Sozial konstruierte Auf- und Abwertungen respektive Ungleichheitsverhältnisse durch Othering-Prozesse lassen Spuren kolonialer Repräsentationen in bibliothekarischen Klassifikationen als Wissensordnung sichtbar werden, die das soziale Leben ordnen, Hierarchien hervorbringen und soziale Ungerechtigkeit fördern. Der verallgemeinernde Begriff ‚Zig_er‘ evoziert auch Exklusionsprozesse und -praktiken einer Dominanzgesellschaft, die sich in der RVK widerspiegeln. Dennoch wird er von einigen in der Community als Selbstbezeichnung genutzt. Darüber hinaus ist es wichtig, nicht nur den Sprachgebrauch, sondern vor allem die dahinterstehende Haltung sowie die verinnerlichten Bilder und Zuschreibungen der Dominanzgesellschaft kritisch zu reflektieren und zu verändern. Auch Selbstbezeichnungen wie ‚Sinti‘ und ‚Roma‘ können in stigmatisierender Art verwendet werden.

Während im ersten Fallbeispiel das Problem in der Benennung der Klassen liegt, geht es bei den analysierten Stellen zu queeren Sexualitäten und Geschlechtern sowie Pornographie nicht um ‚falsche’ Begriffe, sondern vielmehr um die Kontextualisierung und Positionierung innerhalb der Klassifikationshierarchie. In vielen Fällen wurden für diese Themen Containerklassen geschaffen, in denen unterschiedliche Konzepte zusammengesetzt werden, zum Beispiel MS 2870 „Sexuelle Orientierung / Sexualität (Heterosexualität, Homosexualität, Intersexualität, Transsexualität, Bisexualität etc.)“. Hier werden sexuelle Orientierungen mit geschlechtlichen Identitäten vermischt, wodurch der Unterschied zwischen sexuellem und geschlechtlichem Empfinden verwischt wird. Ein ähnliches Phänomen lässt sich bei der Einordnung von Pornographie im Bereich der Kriminologie beobachten, wo sie an einer Stelle gemeinsam mit Kindesmissbrauch und Vergewaltigung untergebracht wird. Auf diese Weise wird Pornographie zusätzlich stigmatisiert und an den äussersten Rand der Gesellschaft geschoben.

Um die Einheitlichkeit der ursprünglichen Haussystematik zu gewährleisten, werden Anpassungen und Veränderungen in der RVK in der Regel kooperativ, in Abstimmung mit anderen Universitätsbibliotheken des Verbundes, vorgenommen.34 Ein stärkerer Fokus sollte künftig auch auf die Kooperation mit ausseruniversitären Einrichtungen und Communitys gelegt werden, da diese anhand eigener Sammlungen – oftmals nur dank ehrenamtlicher Unterstützung – passgenaue Haussystematiken und Erschliessungsinstrumente entwickeln. Spezifischeres Vokabular und feinere Differenziertheit könnten Ausgrenzungsmechanismen grösserer Klassifikationssysteme verringern. Bewährt haben sich in der Vergangenheit bereits kontrollierte Vokabulare einzelner Communitys,35 wie das Brian Deer Classification System for First-Nation-Groups in British Columbia (vgl. Cherry & Mukunda, 2015, pp. 548-567), die Maori Subject Headings (vgl. Lilley, 2015, pp. 479-495), der Mashantucket Pequot Thesaurus of American Indian Terminology (vgl. Littletree & Metoyer, 2015, pp. 640-657) sowie der Homosaurus als Linked-Open-Data Thesaurus für LGBTIQA+-Themen. Doch auch im deutschsprachigen Raum gibt es Sammlungen, die durch eigene Schlagworte und Systeme erschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise die im zweiten Fallbeispiel thematisierte Sammlung des SMU in Berlin, die zum Teil ebenfalls auf den Homosaurus zurückgreift.36

Welche Begriffe künftig für Sinti*zze und Rom*nja verwendet werden sollten, um Stereotype nicht weiter zu reproduzieren, lässt sich nur durch die Partizipation der Community, beispielsweise mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, der Roma-Bürgerrechtsbewegung, Selbstorganisationen und Interessensverbänden festlegen (vgl. Matras, 2001). Hier ist ihr Anteil transparent zu machen und wertzuschätzen. Weil die Arbeit der Communitys oftmals unentgeltlich erfolgt, ist es wünschenswert, ihre Partizipation durch eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung zu vergüten. Dafür ist bereits in Projektanträgen ein Budget einzuplanen. Ausserdem verfügt das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma als Museum, Forschungseinrichtung sowie Bildungs- und Beratungsstätte in Heidelberg über eine umfangreiche Sammlung mit wissenschaftlicher Spezialbibliothek zur über 600-jährigen Geschichte der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland und Europa. Auch diese Einrichtung und ihre Erfahrungen sind bei Überarbeitungen von Klassifikationen wie der RVK von Anfang an mit einzubeziehen (so bereits die Zusammenfassung von Aleksander, 2014).

Abstimmungswege und partizipative Verfahren sind oft langwierig. Ausserdem stellt sich bei der Einbeziehung von Communitys die Frage, wer diese repräsentiert und ob überhaupt für eine ganze Community gesprochen werden kann. Aus diesem Grund möchten wir abschliessend flexible, temporäre Anpassungen und Übergangslösungen in verschiedenen zeitlichen Dimensionen zur Diskussion stellen:

Kurzfristige Lösung

Kontextualisierung

  • Wir plädieren übergangsweise für eine angemessene historische Kontextualisierung problematischer Begriffe in der Klassifikation, die im Sinne eines ethical warrant gekennzeichnet und erläutert werden müssen. Denn ein Eliminieren problematischer Begriffe in der Gegenwart würde dazu führen, dass die damit verbundenen Ausschlussmechanismen und Diskriminierungen der Vergangenheit in der Zukunft nicht mehr ‚erinnert‘ werden. Zugleich sollten diese Begriffe um weitere ‚neutrale‘ Begriffe ergänzt werden, welche die Vielfalt der Community widerspiegeln. Als Beispiel für eine Kontextualisierungsstrategie sei hier ein Verfahren in der Erschliessungsarbeit für Pornofilme im Schwulen Museum Berlin genannt: Im Wissen darum, dass kommerzielle Pornographie häufig mit der Darstellung von rassistischen, sexistischen und ableistischen37 Stereotypen arbeitet (für schwulen Pornofilm siehe Mercer 2017), werden die vom Pornofilm bedienten Körperbilder zwar mit dem entsprechenden, problematischen Vokabular verschlagwortet. Dabei werden die Begriffe aber jeweils mit der Klammer <Porno> versehen, um sie als Kategorien aus dem Feld der Pornographie zu markieren (zum Beispiel „Araber <Porno>“38, „Twink <Porno>“39). Dieses Problem ist damit aus Sicht der Mitarbeiter*innen im SMU aber nicht gelöst. Zwar macht das Imitieren des Vokabulars die etablierten Kategorien und Konventionen des Pornofilms zugänglich, welche folglich kritisch erforscht werden können. Dennoch wird nach wie vor dieselbe Sprache reproduziert und die Wissensordnung bleibt somit in einer weissen, patriarchalen Grundstruktur verhaftet, die lediglich kommentiert wird. So gesehen kann die Kennzeichnung von problematischen Begriffen in der RVK, etwa durch Sternchen, Durchstreichungen oder wie in dem hier genannten Beispiel durch ergänzende, einordnende Begriffe, nur als eine kurzfristige Lösung angesehen werden. Vielmehr muss es darum gehen, in einen kritischen Prozess zu gehen und nach mittel- und langfristigen Lösungen zu suchen.

Mittelfristige Lösungen

Registerbegriffe

  • In der RVK besteht die Möglichkeit, für jede Notation mehrere GND-basierte Registerbegriffe zu hinterlegen. Da die Abstimmungsprozesse bei der Veränderung von Klassenbenennungen langwierig sein können, könnte eine Übergangslösung in einer verstärkten Nutzung dieser Registerbegriffe liegen. Wie in diesem Beitrag aufgeführt, ist das Wort ‚Zig_er‘ weiterhin Bestandteil zahlreicher Klassenbenennungen der RVK. Diesen Klassen sind derzeit keine Registerbegriffe zugewiesen. Es wäre relativ einfach umsetzbar40, dort Registerbegriffe wie zum Beispiel ‚Sinti‘, ‚Roma‘ und eventuell weitere oben ausgeführte Benennungen verschiedener Gruppen zu hinterlegen. Dadurch wäre es für Nutzer*innen möglich, nach diesen weniger problematischen Begriffen zu recherchieren und dennoch zur entsprechenden Systemstelle zu gelangen. Derzeit führt die Suche in der RVK online mit dem Begriff ‚Sinti‘ nur zu zwei Treffern – MS 3500 Sinti und Roma“ im Bereich der Soziologie sowie zum Notationsbereich EU 8700 - EU 8899 Sprachen und Literaturen der Sinti und Roma“ unter Allgemeiner und vergleichender Sprach- und Literaturwissenschaft. Die erwähnten Stellen in der Fachklassifikation für Musikwissenschaft sind bei der Nutzung des Begriffs ‚Sinti‘ unsichtbar und die Nutzer*innen sind gezwungen den abwertenden Begriff ‚Zig_er‘ zu verwenden, um die gesuchten Stellen zu finden. Gleichwohl muss auch gesagt werden, dass diese Ergänzungen wohl eher dem Fachpersonal zugute kommen, während die Nutzer*innen aufgrund noch unzureichender Integration von Registerbegriffen in die Katalogrecherche kaum davon profitieren dürften. Ferner kann die Einbindung solcher Registerbegriffe auch mit verschiedenen Herausforderungen verbunden sein, wie jüngst eine Studie von Julia Hausbick und Heidrun Wiesenmüller zeigte (Hausbick & Wiesenmüller, 2022). Wie die Positionierung des Beispiels ‚Pornographie‘ in der Klasse MS 2880 Sexuierte Praktiken (Prostitution, Pornographie, auch abweichendes Sexualverhalten, etc.)“, also zwischen den semantisch sehr disparaten Begriffen ‚Crossdressing‘ und ‚Vergewaltigung‘, deutlich macht, können Registerbegriffe auch für problematische oder schlichtweg falsche thematische Einordnungen sorgen.

Lokale Anpassungen

  • Zu überlegen wäre auch eine vorübergehende, lokale Anpassung mancher Stellen in der Klassifikation. Dieser Weg könnte zum Beispiel bei Bedarf einer weiteren Spezifizierung bestimmter Klassen angewandt werden. Eine Bibliothek könnte demnach die Klassifikation zunächst für den eigenen Gebrauch weiterentwickeln und gleichzeitig (oder nach einer gewissen Testphase) die Vorschläge in den RVK-Verbund einbringen. So wäre es zum Beispiel denkbar, zunächst nur kleinräumig die Containerklasse PH 8820 Gewalt / Sexualverhalten; Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung; Kind / Sexueller Missbrauch; Pornographie; Prostitution; Zuhälterei; Abweichendes Sexualverhalten“ (im erwähnten Klassenbereich PH 8800 - PH 8820 Sexualkriminalität“) in einzelne Bereiche aufzusplitten. Lokale Anpassungen von grossen ‚Universalklassifikationen‘ sind nichts ungewöhnliches und werden regelmässig in grösserem oder kleinerem Stil durchgeführt. In Südkorea wurden manche Stellen der DDC für die Abbildung des lokalen religiösen Kontexts entsprechend angepasst (Oh & Yeo, 2001). Auch in Deutschland sind Beispiele der lokalen Anpassung grösserer Klassifikationen durchaus bekannt. Die Bayerische Staatsbibliothek nutzt für den Fachinformationsdienst (FID) Geschichtswissenschaft und den FID Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa eine verkürzte Version der DDC, auch das Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung in Marburg verwendet diese Klassifikation. Ebenso hat der FID Biodiversität an der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main eine eigene DDC-Version im Einsatz. Eine lokale Anpassung einer grossen Klassifikation ist allerdings auch mit gewissen Nachteilen verbunden. Zum einen gehen sie nicht im notwendigen Mass das eigentliche Problem von Auslassungen in der ‚Mutter-Klassifikation‘ an, zum anderen erschweren sie die Fremddatennutzung durch andere Bibliotheken, da für eine Nachnutzung der lokalen Anpassungen die technischen Voraussetzungen fehlen.41

Langfristige Lösung

  • Das langfristige Ziel bei der Umarbeitung von Klassifikationen ist es, Erschliessungswerkzeuge zu schaffen, deren Begrifflichkeiten und Strukturen so gestaltet sind, dass sie möglichst wenige soziale und kulturelle Gruppen aber auch Themen diskriminieren und ausgrenzen. Wie bereits erwähnt, lässt sich vermutlich nicht vollständig vermeiden, dass Klassifikationen mit kulturellen und sozialen Vorurteilen (biases) belastet sind. Doch jede Bemühung und jeder Schritt in Richtung inklusiver Systeme ist begrüssenswert. Um sich diesem Ziel zu nähern, wäre es wichtig, die Revision der Klassenbegriffe im Austausch mit den jeweiligen Communitys durchzuführen.

Wenn Wissensorganisationssysteme den Anspruch der ‚Universalität‘ erheben, erwecken sie möglicherweise den Eindruck, sie beschreiben lediglich die Welt, so wie sie ist, während das, was sie nicht beschreiben, auch nicht existiere. Doch Klassifikationen wie die RVK sind keineswegs wertneutrale, sondern menschengemachte Systeme, welche die Kulturen, in denen sie entstanden sind, samt ihren Stereotypen, Vorurteilen und Strategien des Otherings widerspiegeln und festschreiben (doing classification). Wie die Genese und Verwendungsgeschichte(n) der hier angeführten Fallbeispiele eindrücklich demonstrieren, kann dies wiederum soziale Ausgrenzungsprozesse legitimieren oder sogar zu solchen führen. Die Menschengemachtheit von Klassifikationen erlaubt – ja, erfordert – jedoch auch eine ständige Überarbeitung und Aktualisierung, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und (Neu-)Verhandlungen von Diskursen auf gesellschaftlicher Ebene aufzunehmen. So lassen sich die ohnehin willkürlich gezogenen Grenzen in solchen Systemen auch wieder aufheben, wenn sie sich zu unüberwindbaren Hindernissen verhärten, die Menschen einengen, von anderen trennen und unsichtbar machen. Die Arbeit mit und an Klassifikationen ist eine wichtige Übung, um überholte ‚Wahrheiten‘ zu dekonstruieren und gleichzeitig Raum für neue Perspektiven zu schaffen (undoing classification). Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die darin ‚eingeschriebenen‘ Ungleichheiten nie ganz auflösen lassen oder zu einem ‚Urzustand‘ mit idealistischem Vollkommenheitsanspruch zurückgeführt werden können, denn Klassifikationen bleiben aufgrund ihrer Genese einer europäisch-‚westlichen‘ Denk- und Wissenstradition verhaftet. Ungeachtet dessen sollten GLAM-Institutionen wie beispielsweise Bibliotheken, Archive und Museen Verantwortung übernehmen und sich in diesem Kontext noch viel stärker als Akteur*innen begreifen und einbringen.42 Durch Einbezug bisher marginalisierter Stimmen können sie nicht nur ihrem Bestand zu einer differenzierteren und diskriminierungssensiblen Organisation und Präsentation verhelfen, sondern auch das Empowerment dieser Communitys unterstützen. Sie können so langfristig zu einer Befreiung des Wissens von bestehenden Machtstrukturen und zu einer inklusiven, offenen und pluralistischen Gesellschaft beitragen.

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